Sehr geehrte Mitglieder, liebe FreundeInnen und UnterstützerInnen,
ich freue mich, Sie als Landesinnungspräsidentin des Bayerischen Gold-und Silberschmiedehandwerks in unserer Innung begrüßen zu dürfen. Unser Gewerk besteht seit circa 6000 Jahren und ist Träger von Kunst, Kultur, Stilepochen und Geschichte. Durch die Verwendung von Edelmetallen bestehen diese Kulturgüter noch heute. Allerdings können die sakralen wie auch weltlichen Kulturgüter nur durch hervorragend aus-und weitergebildete Fachkräfte erkannt, erhalten und bewahrt werden. Nicht umsonst steht der Gold- und Silberschmied mit der manufakturellen Schmuckherstellung im Unesco-Verzeichnis für immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Dieses handwerkliche Können muss bewahrt werden. Deshalb sollte es uns ein großes Anliegen sein, die Qualität und die Quantität unseres Gold-und Silberschmiede-Nachwuches zu fördern. Er sichert nicht nur unser kulturelles Erbe, sondern bayernweit auch die Zukunft und den Erfolg unserer Handwerksbetriebe. Als besonderes Angebot für den Berufsnachwuchs habe ich 2006 den international ausgeschriebenen Wettbewerb "Junge Cellinis" ins Leben gerufen. Hier können junge Menschen ihre eigenen Versionen, Ideen und Gefühle in Schmuck umzusetzen- geprägt von der Welt, die sie erleben und mitgestalten möchten. Seit 2017 gibt es zudem den Club "Junge Cellinis". Er soll Auszubildenden und jungen Gold-und Silberschmieden eine Plattform bieten, sich international zu vernetzen und sich zu Fragen, Anregungen, Erfahrungen, Ideen und Problemen rund um den Wettbewerb einerseits, aber auch rund um alle Themen ihrer beruflichen Ausbildung und ihrer beruflichen Praxis auszutauschen. Zu diesem Zweck wurde eine Facebook-Gruppe "Junge Cellinis" gegründet, über die hoffentlich rege Kontakt gepflegt wird (Hier alle Infos).
Wirken Sie politisch am Erhalt und der Entwicklung unseres Berufes mit und profitieren Sie durch zahlreiche Vergünstigungen bei Versicherungen und Lieferanten. Wer Innungsmitglied werden darf, ist in §58 der Handwerksordnung geregelt und in der Mustersatzung für Innungen (erstellt von der HWK) folgendermaßen zusammengefasst: "Zum Eintritt in die Innung ist berechtigt, wer in die Handwerksrolle, im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder im Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe mit dem Handwerk/Gewerbe eingetragen ist, für das die Innung gebildet ist und in dem Bezirk der Innung seine gewerbliche Niederlassung hat. Auch Ausnahmen und Sonderfälle sind in der HWO geregelt."
Wir lassen Sie nicht allein in der Regelung von Vorschriften und Vorgaben, die von der Handwerkskammer erlassen werden. Wir fördern das Image und die Außenwirkung unseres Gewerks, sorgen für ein gutes Verhältnis zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unterstützen in der Lehrlingsausbildung und vermitteln zwischen Behörden und Mitgliedern.
An dieser Stelle darf ich Sie deshalb um ihre Unterstützung bitten! Unsere LIV Homepage lebt durch den Input ihrer Mitglieder. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns ihre Stellenangebote/-gesuche, News, Benachrichtigungen, Verkäufe, Gesuche, Veröffentlichungen, Feierlichkeiten an info@goldundsilberschmiede-bayern.de schicken.
Ich freue mich auf ihr Feedback und auf eine rege Teilnahme,
Uta Werner Dick
Goldschmiedemeisterin aus Augsburg